farbelhaft GmbH Malerfachbetrieb & Meisterbetrieb
Wir erzählen keine Geschichten - Wir gestalten Träume

Ihr Projekt – der passende Weg zur ersten Einschätzung
Jedes Projekt ist unterschiedlich. Manche Arbeiten lassen sich anhand von Fotos und Maßangaben zunächst grob einschätzen, andere benötigen eine genaue fachliche Prüfung vor Ort. Bei Versicherungsschäden wiederum ist eine besonders saubere Dokumentation und Zahlungsgrundlage wichtig, damit die Abwicklung für alle Beteiligten nachvollziehbar bleibt.
Damit Sie von Anfang an Klarheit haben, unterscheiden wir bei der Farbelhaft GmbH zwischen drei Möglichkeiten:
1. Unverbindliche Kosteneinschätzung nach Eigenaufmaß und Fotos
für eine schnelle erste Preisorientierung auf Basis Ihrer Angaben.
2. Bindendes Angebot zur Vor-Ort-Beratung, Aufmaß und fachlichen Ersteinschätzung
für eine fundierte Prüfung direkt vor Ort mit realistischer Grundlage für ein späteres Angebot.
3. Versicherungsschäden, Wasserschäden und Schadensfälle
für eine strukturierte Schadenaufnahme und Bearbeitung ausschließlich auf Grundlage einer Abtretungserklärung.
So können Sie selbst besser einordnen, welcher Weg zu Ihrem Projekt passt. Gleichzeitig schaffen wir Transparenz, vermeiden Missverständnisse und sorgen dafür, dass Beratung, Angebot und Schadenabwicklung fachlich sauber und fair erfolgen.
1. Unverbindliche Kosteneinschätzung nach Eigenaufmaß und Fotos
Gerne erstellen wir Ihnen auf Basis Ihrer Angaben, Fotos und Ihres Eigenaufmaßes eine erste unverbindliche Kosteneinschätzung.
Diese dient Ihnen als schnelle preisliche Orientierung, damit Sie ein Gefühl für den möglichen Kostenrahmen Ihres Projekts erhalten, bevor ein Vor-Ort-Termin stattfindet.
Grundlage der Einschätzung sind ausschließlich:
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die von Ihnen übermittelten Fotos
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Ihre Maßangaben / Ihr Eigenaufmaß
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Ihre Beschreibung der gewünschten Leistungen
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die auf den Fotos erkennbaren Gegebenheiten
Der Vorteil für Sie:
Sie erhalten unkompliziert eine erste Preisrichtung und können besser einschätzen, ob Umfang, Budget und gewünschte Ausführung grundsätzlich zusammenpassen.
Wichtig:
Diese Kosteneinschätzung ist kein bindendes Angebot und ersetzt keine fachliche Prüfung vor Ort. Sie erfolgt ausschließlich auf Grundlage der übermittelten Informationen und kann daher von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen.
Nicht oder nur eingeschränkt beurteilt werden können insbesondere:
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Untergrundbeschaffenheit
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Feuchtigkeit oder Schimmel
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verdeckte Schäden
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Risse, Hohlstellen oder Putzschäden
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notwendige Vorarbeiten
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Zugänglichkeit und Baustellensituation
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exakte Flächen und Mengen
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Detailanschlüsse
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Material- und Systemanforderungen
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Zusatzleistungen, die erst vor Ort erkennbar sind
Eine verbindliche Angebotserstellung erfolgt erst nach fachlicher Prüfung, Aufmaß und Beratung vor Ort oder nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
Für einen Vor-Ort-Termin berechnen wir unsere transparente Beratungs- und Aufmaßpauschale. Bei anschließender Beauftragung der Farbelhaft GmbH wird diese vollständig mit der Schlussrechnung verrechnet.
2. Bindendes Angebot zur Vor-Ort-Beratung, Aufmaß und fachlichen Ersteinschätzung
Gute Arbeit beginnt nicht erst mit dem ersten Pinselstrich, sondern mit einer sauberen Einschätzung vor Ort.
Damit wir Ihr Projekt fachlich korrekt bewerten und Ihnen eine realistische Grundlage für Ihre Entscheidung geben können, nehmen wir uns beim Vor-Ort-Termin bewusst Zeit für Beratung, Aufmaß und technische Prüfung.
Je nach Projektumfang umfasst der Termin:
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Besichtigung der Räume oder Flächen
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Sichtung der vorhandenen Untergründe
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Aufmaß und Mengenermittlung
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Einschätzung möglicher Vorarbeiten
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Besprechung geeigneter Materialien und Ausführungsarten
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erste Gestaltungsideen und technische Empfehlungen
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Grundlage für ein nachvollziehbares Angebot oder einen Kostenvoranschlag
Für diesen Vor-Ort-Termin berechnen wir eine transparente Beratungs- und Aufmaßpauschale
in Höhe von 200,00 € netto zzgl. 19 % MwSt. Dies entspricht 238,00 € brutto.
Mit Annahme dieses Angebots beauftragen Sie die Farbelhaft GmbH verbindlich mit der Durchführung der Vor-Ort-Beratung, des Aufmaßes und der fachlichen Ersteinschätzung.
Der Vorteil für Sie:
Sie erhalten keine schnelle Schätzung aus dem Bauch heraus, sondern eine fachlich fundierte Einschätzung. So lassen sich Missverständnisse, unklare Leistungen und spätere Überraschungen deutlich reduzieren
.
Bei anschließender Beauftragung der Farbelhaft GmbH wird die Beratungs- und Aufmaßpauschale vollständig mit der Schlussrechnung verrechnet.
So bleibt die Beratung für ernsthafte Projekte fair, transparent und wertvoll.
Hinweis:
Die Einschätzung erfolgt auf Grundlage der beim Termin sichtbaren und erkennbaren Gegebenheiten. Verdeckte Schäden, nicht erkennbare Untergrundprobleme, Feuchtigkeit, Schimmel, zusätzliche Vorarbeiten oder nachträgliche Leistungswünsche können zu Anpassungen führen und werden bei Bedarf gesondert besprochen.
Dieses Angebot betrifft ausschließlich die Vor-Ort-Beratung, das Aufmaß und die fachliche Ersteinschätzung. Die Ausführung weiterer Arbeiten erfolgt erst nach gesonderter Angebotserstellung und schriftlicher Beauftragung.
Hinweis zu Wärmedämm-Verbundsystemen, umfangreichen Fassadenarbeiten und technisch aufwendigen Projekten
Bei Wärmedämm-Verbundsystemen, umfangreichen Fassadenarbeiten oder technisch besonders aufwendigen Sanierungsprojekten ist der Beratungs-, Aufmaß- und Planungsaufwand deutlich höher als bei einfachen Maler- oder Renovierungsarbeiten.
Hierbei prüfen und berücksichtigen wir unter anderem:
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Fassadenflächen und Mengenermittlung
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Sockelbereiche und Anschlussdetails
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Fensterbänke, Laibungen und Übergänge
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Dach-, Balkon- und Bauteilanschlüsse
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Untergrundbeschaffenheit
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notwendige Vorarbeiten
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Material- und Systemaufbau
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Gerüst- und Zugänglichkeitssituation
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mögliche technische Risiken und Detailpunkte
Für diese technische Projektberatung berechnen wir eine Beratungs-, Aufmaß- und Planungspauschale
in Höhe von 400,00 € netto zzgl. 19 % MwSt. Dies entspricht 476,00 € brutto.
Bei anschließender Beauftragung der Farbelhaft GmbH wird auch diese Pauschale vollständig mit der Schlussrechnung verrechnet.
Der Vorteil für Sie:
Gerade bei WDVS- und Fassadenprojekten entscheidet eine saubere Planung über die spätere Qualität, Haltbarkeit und Ausführungssicherheit. Durch die detaillierte Prüfung vorab können Risiken, unklare Anschlüsse, fehlende Leistungen und spätere Überraschungen deutlich reduziert werden.
3. Versicherungsschäden, Wasserschäden und Schadensfälle – Abwicklung nur mit Abtretungserklärung
Ein Versicherungsschaden ist für Kunden oft mit Stress, Unsicherheit und vielen offenen Fragen verbunden. Deshalb arbeiten wir bei der Farbelhaft GmbH bei Versicherungsschäden mit einer klaren und professionellen Struktur.
Damit die Abwicklung für Sie, die Versicherung und uns als ausführenden Fachbetrieb sauber, transparent und nachvollziehbar bleibt, bearbeiten wir Versicherungsschäden ausschließlich auf Grundlage einer unterschriebenen Abtretungserklärung zugunsten der Farbelhaft GmbH.
Die Abtretungserklärung ermöglicht eine direkte und geordnete Kommunikation beziehungsweise Abrechnung im Rahmen des Schadensfalls und reduziert Missverständnisse zwischen Kunde, Versicherung und ausführendem Fachbetrieb.
Aufmaß- und Bearbeitungspauschale
Für die fachliche Besichtigung, das Aufmaß, die Sichtung der betroffenen Bereiche, die Einschätzung der notwendigen Leistungen sowie die Erstellung der Unterlagen für den Versicherungsschaden berechnen wir je nach Schadensumfang eine Aufmaß- und Bearbeitungspauschale.
Diese Pauschale ist Bestandteil der Schadenbearbeitung und wird als Kostenposition im Rahmen des Versicherungsschadens erfasst beziehungsweise in die weitere Schadenkalkulation aufgenommen.
Die Pauschale richtet sich nach Umfang und Aufwand des Schadensfalls:
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Standard-Versicherungsschaden: 200,00 € netto zzgl. 19 % MwSt.
Dies entspricht 238,00 € brutto. -
größerer Wasser- oder Feuchteschaden: 400,00 € netto zzgl. 19 % MwSt.
Dies entspricht 476,00 € brutto. -
komplexer Schaden mit mehreren Räumen, Böden, Putzflächen oder erhöhtem Dokumentationsaufwand: 600,00 € netto zzgl. 19 % MwSt.
Dies entspricht 714,00 € brutto.
Je nach Schadensumfang umfasst diese Leistung:
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Besichtigung der betroffenen Bereiche
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Aufmaß und Mengenermittlung
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Sichtung sichtbarer Schäden
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Einschätzung notwendiger Sanierungs- und Wiederherstellungsarbeiten
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Fotodokumentation
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Zusammenstellung der erforderlichen Leistungsgrundlagen
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Erstellung eines nachvollziehbaren Angebots beziehungsweise einer Schadenkalkulation
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Kommunikation beziehungsweise Abstimmung im Rahmen der Schadenabwicklung
Der Vorteil für Sie:
Sie erhalten eine strukturierte, fachlich saubere und nachvollziehbare Bearbeitung Ihres Schadensfalls. Die notwendigen Leistungen werden dokumentiert, der Umfang wird nachvollziehbar erfasst und die Abwicklung erfolgt auf klarer Grundlage.
Die Aufmaß- und Bearbeitungspauschale gehört zur fachlichen Schadenaufnahme und wird entsprechend als schadensbezogene Kostenposition berücksichtigt.
Wichtig zur Zahlungsregelung
Die Farbelhaft GmbH ist ausführender Fachbetrieb. Die Regulierung durch eine Versicherung ersetzt nicht automatisch die Zahlungspflicht des Auftraggebers.
Die Aufmaß- und Bearbeitungspauschale sowie die später beauftragten Leistungen werden im Rahmen der Schadenabwicklung gegenüber der Versicherung geltend gemacht, soweit dies im konkreten Schadensfall möglich und erstattungsfähig ist.
Sollte die Versicherung einzelne Positionen kürzen, ablehnen oder nicht vollständig übernehmen, bleibt der Auftraggeber zur Zahlung der beauftragten und fachgerecht ausgeführten Leistungen verpflichtet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Gerade bei Wasser-, Feuchte- oder Schadensfällen können verdeckte Schäden häufig erst nach genauer Prüfung oder Öffnung der betroffenen Bereiche erkannt werden. Dazu zählen zum Beispiel Feuchtigkeit im Untergrund, Schimmelbefall, beschädigte Putz- oder Spachtelschichten, Schäden an Bodenaufbauten, Rissbildungen oder Folgeschäden an angrenzenden Bauteilen.
Diese Leistungen sind nicht automatisch Bestandteil einer ersten Schadenkalkulation und werden bei Bedarf gesondert besprochen, dokumentiert und angeboten.
Grundsatz
Versicherungsschäden, Wasserschäden und sonstige Schadensfälle bearbeiten wir ausschließlich mit unterschriebener Abtretungserklärung zugunsten der Farbelhaft GmbH.
Ohne unterschriebene Abtretungserklärung erfolgt keine detaillierte Angebotserstellung, keine Schadenkalkulation, kein Aufmaß und kein Arbeitsbeginn.